Sprechzeiten der Lehrkräfte
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Schulversäumnisse
Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder anderem triftigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen können,
so teilen Sie dies der Schule vor Unterrichtsbeginn mit (gerne auch auf dem Anrufbeantworter).
Die Maßnahme dient der Sicherheit Ihres Kindes, denn nur so kann die Schule im Falle, dass ein
Kind ohne entsprechende Mitteilung der Eltern nicht rechtzeitig zum Unterricht erscheint, unverzüglich
dem Verbleib des Kindes nachgehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch bei mündlicher
Entschuldigung durch die Eltern eine begründete schriftliche Entschuldigung verlangen, wenn das
Kind wieder in die Schule kommt (§22 Grundschulordnung). Zu Ihrer Erleichterung haben wir Vordrucke
angefertigt, die Sie bei der Klassenlehrerin, im Sekretariat oder auf der Homepage erhalten können.
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt sein, so teilen Sie dies bitte umgehend mit.
Ein Schulbesuch ist dann erst mit dem Attest des behandelnden Arztes, der die Unbedenklichkeit des
Schulbesuchs bestätigt, wieder erlaubt. Das Gleiche gilt bei Kopflausbefall. Ebenso bitten wir Sie um
ein ärztliches Attest spätestens ab dem 3. Fehltag.